Spenden
„Da müssen wir ran“, wir wollen die Probleme gemeinsam mit den Berlinerinnen und Berlinern lösen. Mit unserer Kampagne für die Abgeordnetenhauswahl konfrontieren wir den amtierenden Senat mit seiner Bilanz. Es geht um konkrete Politik, nicht um Image.
Mit einer Regierenden Bürgermeisterin Renate Künast wird im Roten Rathaus gearbeitet. Daran werden auch die grünen Kandidaten aus Tempelhof-Schöneberg im Abgeordnetenhaus mitwirken.
Auch in Tempelhof-Schöneberg sind Probleme unbearbeitet, unsere Kandidaten für die BVV wollen in einer starken grünen Fraktion diesen Bezirk lebenswerter machen. Mit Dr. Sibyll Klotz als Bezirksbürgermeisterin wird sich der politische Stil im Bezirk ändern. Wir wollen miteinander regieren und nicht von oben herab.
Wir verstehen uns nicht allein als Problemlöser. Andere politische Mitbewerber mögen sich damit zufrieden geben – wir nicht. Wir verfolgen eine Vision für die Zukunft, wollen an einer Stadt bauen, in der jede und jeder ernst genommen wird. Eine Stadt in der jede und jeder respektiert wird, in der sich jede und jeder zum Wohl aller und zu seinem eigenen Wohl entfalten und einbringen kann.
Mit einer Spende unterstützen Sie unseren Wahlkampf, herzlichen Dank!
Überweisung
Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg
Kontonummer: 114 001 66 16
Bankleitzahl: 100 500 00
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Betreff: Spende
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Grün auf alle Wände!
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Ansprechpartnerin
Fragen beantwortet gerne Vorstandsmitglied und Schatzmeisterin im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Katrin Langenbein.
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Steuerliche Informationen zu Spenden
Selbstverständlich können Geldspenden an Bündnis 90/Die Grünen wie alle Spenden steuerlich abgesetzt werden. Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt:
- Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. (Absetzbarkeit nach § 34 g EstG)
- Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. (Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EstG)
- Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. (Kapitalgesellschaften)








